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Bestimmt werden auch in Ihrem Unternehmen Belege regelmässig aus Vormonaten nachgeliefert. Und es kommt immer wieder vor, dass Belege aus Vormonaten nachträglich verbucht werden müssen. Aus Vereinfachungsgründen wird man dann die Umsatz- und Vorsteuer in den laufenden Monat verbuchen. Einen neuen Vorlauf legt man dabei meistens nicht an.
Manchmal führt dieses Belegdurcheinander zu Unstimmigkeiten in der Finanzbuchhaltung, die erst viel später auftauchen. Die Details sind längst vergessen, die Suche nach den Differenzen ist zeitaufwendig und ineffizient.
Buchhaltungen, die keine Vorläufe benötigen, sind hier klar im Vorteil, denn der Sachbearbeiter bzw. das Unternehmen kann direkt auswählen, in welchem Monat die Umsatzsteuer verbucht werden soll.
Wird das Detail später doch noch benötigt, kann in der Verprobung oder der Jahresübersicht sehr detailliert dargestellt werden, wo welcher Betrag in welchem Monat angemeldet und verbucht worden ist. Ein unschätzbarer Vorteil bei der Suche.
Genauso verhält es sich bei der Umsatzsteuerverprobung. Hier werden alle Erlöskonten mit den verwendeten Steuerschlüsseln in Verbindung gesetzt und Differenzen sofort angezeigt. Ohne lange Suche. Sofort am Bildschirm.
Mit der hmd.umsatzsteuerverprobung können
Vorteile mit der hmd.umsatzsteuerverprobung