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Aufgabenbereiche wie der Bundesanzeiger – also ein Teil des E-Government, das unsere Regierung nach vorne treibt – die sowohl den Unternehmen als auch den steuerberatenden Berufen über die Finanzverwaltung verordnet worden sind, bedürfen der einfachen und schnellen Abarbeitung.
Versenden Sie den Bundesanzeiger direkt aus dem Jahresabschluss ohne Umweg an die zentrale Verwaltungsstelle des Bundesanzeigers.
Die Digitalisierung und Offenlegung beim Bundesanzeiger im Rechnungswesen für Unternehmen in Echtzeit.
Ist der Bundesanzeiger eine Pflichtabgabe?
Im Rahmen der Abgabenordnung wurde seit dem 01.01.2007 die Offenlegung für Firmen im Unternehmensregister zur Pflichtabgabe festgestellt. Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH's) also Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen sind verpflichtet ihren Jahresabschluss zeitnah im Bundesanzeigers digital zu veröffentlichen.
Über den Bilanzmanager sehen Sie das gesamte Zahlenwerk des Jahresabschlusses auf einen Blick. Zahlen und Fertigstellungsmerkmale geben sofort einen sicheren Eindruck, der sich im hmd.abschluss an allen Stellen direkt wiederspiegelt. Über die Ansicht der Handelsbilanz wird der Benutzer deutlich auf das Menü zum Bundesanzeiger hingewiesen.
Die komplette Digitalisierung des Jahresabschlusses im Rechnungswesen ist das Ziel. Alle digitalen Prozesse zur Automatisierung, sowohl die gesamte Echtzeitverarbeitung Rechnungswesen, aber auch die volle Digitalisierung sind gesetzt. Diese Vorteile sind sofort sichtbar und unschlagbar. Der eBundesanzeiger im Echtzeit Rechnungswesen mit der kompletten Digitalisierung ist Ihr Schritt in die richtige Richtung.
Mit einem Knopfdruck werden sofort alle relevanten Daten, die zur Berechnung notwendig sind, eingelesen und die entsprechende Größenklasse ermittelt. Als Bediener wählen Sie jetzt die Bilanzart aus. Dabei können Sie zwischen Jahresabschluss, Eröffnungsbilanz, Aufgabenbilanz, Liquidationseröffnungs- und Schlussbilanz, Halbjahresfinanzbericht, Quartalsfinanzbericht und Zwischenmitteilung wählen. Damit sind alle Unternehmensbereiche und Rechtsformen, die im Bundesanzeiger angegeben werden können, abgedeckt.
Vervollständigen Sie an dieser Stelle noch die Anzahl der Arbeitnehmer, denn damit ist die Größenklasse zur Abgabe endgültig festgelegt. Falls diese Daten in den Stammdaten des Unternehmens hinterlegt worden sind, werden sie natürlich automatisch zur Verfügung gestellt.
In der Bearbeitungsansicht, die je nach Größenklasse vorgeschlagen wird, werden dem Anwender mit den blauen Pins sofort die entsprechenden Mindestanforderungen optisch angezeigt. Diese Hinweise unterstützen alle Bediener bei der schnellen und einfachen Abarbeitung. Mit dem entsprechenden Klick auf den Bestandteil, kann der Anwender sofort die Bilanz, den Anhang, den Lagebericht, den Bestätigungs- oder den Versagungsvermerk einfügen. Arbeiten Sie mit dem hmd.bericht, stehen die Punkte sofort zur Verfügung und können per Mausklick übernommen werden. Eine enorme Zeitersparnis sowie ein Vorteil auf der Seite des Anwenders.
Nach der Fertigstellung kann sofort die Prüfung - als Ansicht in der Vorschau - angeklickt werden. Dies ermöglicht die Kontrolle bzw. die Prüfung, ob alle relevanten Punkte erfüllt und umgesetzt worden sind, vor der Abgabe. Damit sind keine umständlichen Handgriffe nötig. Einer sofortigen Veröffentlichung des elektronischen Bundesanzeigers nach der Freigabe des Kunden steht damit nichts im Wege.
Über unser hmd.steuercontrol werden die Werte sofort wieder darstellbar gemacht, ohne den hmd.abschluss aufzurufen. Als Überwachungs-, Kontroll- oder Organisationsmedium eine optimale Sache. Und wieder haben wir für Sie an der Effizienz bzw. Effektivität gedreht. Eben Kompetenz in Zahlen.
Mit dem hmd.bundesanzeiger können
Vorteile des hmd.bundesanzeiger
Produktinfo hmd.bundesanzeiger »