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Im Rahmen des Jahresabschlusses für alle Gesellschaftsformen der im Unternehmen erstellt wird, fügt sich der digitale Finanzbericht (DiFin) als weiterer Baustein in die digitale Welt und das E-Government ein. An den Stellen, wo sehr viel manueller Aufwand, Papier und Emailverkehr zwischen Unternehmen und Bankenwesen eingesetzt worden ist, wird künftig der DiFin (Digitaler Finanzbericht) Einzug halten.
Am 01.04.2018 startet die offizielle Freigabe für DiFin, die bei einer großen Veranstaltung im März 2018 bei der Bundesbank gefeiert wurde. Damit werden alle Beteiligten für den digitalen Finanzbericht, also sowohl die DiFin Empfänger und DiFin Sender aufgefordert am Verfahren teilzunehmen. Alle Banken und Sparkassen werden in den nächsten Monaten aktiv auf Ihre Unternehmenskunden beratend einwirken, damit diese direkt die Jahresabschlussauswertungen nicht mehr per Papier, Email, usw. den Geldinstituten zur Verfügung stellen, sondern DiFin als digitales Transferwerkzeug verwenden.
Innerhalb der hmd-software wird der digitale Finanzbericht (DiFin) über den hmd.abschluss aufgerufen. Als Basis dienen die Daten der E-Bilanz ab der Taxonomieversion 6.0, die die Grundlage für DiFin darstellt. Ebenso werden alle Ergängungstaxonomien, die im Rahmen des hmd.abschluss zur Verfügung stehen, unterstützt. Aus den über die E-Bilanz bereits bekannten Datenbeständen, wird der digitale Finanzbericht zur Verfügung gestellt.
Die Digitalisierung der Abgabe zum digitalen Finanzbericht im Jahresabschlusses und im gesamten Rechnungswesen ist das Ziel. Alle digitalen Prozesse zur Erstellung des digitalen Finanzberichtes müssen übersichtlich in Echtzeit im gesamten Rechnungswesen sichtbar sein. Dieser Vorteil und der direkte Versand an die teilnehmende Bank ist unschlagbar und einfach. Der digitale Finanzbericht in Echtzeit im Rechnungswesen mit der kompletten Digitalisierung ist Ihr Schritt in die richtige Richtung.
Unsere Digitalisierung des Rechnungswesen für den Mittelstand bzw. KMU-Unternehmen kann überall integriert werden.
Damit auch sichergestellt wird, das alle Daten korrekt, verschlüsselt und nachvollziehbar versendet worden sind, muss jeder DiFin-Sender (hmd stellt sich als DiFin Sender bereit) ein Zertifikat bei der Schufa beantragen. Dieses Senderzertifikat dient der Autorisierung gegenüber den Rechenzentren der Banken und Sparkassen und wird innerhalb der Software von uns mitgeliefert.
Damit überhaupt Daten zwischen Mandant und Geldinstitut ausgetauscht werden können, müssen doch einige Voraussetzungen geschaffen werden. Wir haben den gesamten Prozess weiter unten im Detail beschrieben.
Ganz besonders wichtig sind diese Punkte:
Alle Voraussetzungen werden von uns vor dem Versand der Daten live geprüft. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema
Damit ist wieder ein Stück Digitalisierung und Automatisierung geschafft, das den Alltag in vielen Bereichen für die Steuerberatung erleichtert. Ein Versand von Saldenlisten oder BWA‘s per Fax an Banken und Sparkassen wird damit stark reduziert werden. PDF’s müssen nicht mehr per Email als Sicherheitsrisiko versendet werden und bei den Banken und Sparkassen können die empfangenen Daten digital und schnell ohne manuelle Erfassung weitergegeben und den Prüf- und Auswertungssystem zur Verfügung gestellt werden.
Für die Steuerkanzlei bzw. die Steuerberatung erschließt sich ein weiteres Feld der Digitalisierung, die in Verbindung mit dem Mandanten und den Geldinstituten eine moderne und zukunftsweise Steuerkanzlei ausmacht. Dies bedeutet für alle Steuerberater und Steuerberaterinnen, das hier der digitale Erfolg der Steuerkanzlei weiter vervollständigt wird.
Mit dem hmd.digitaler finanzbericht (DiFin) können Sie
Vorteile mit hmd.digitaler finanzbericht (DiFin)
Prozesse innerhalb der Geldinstitute (DiFin-Empfänger)
Unternehmen muss mit der Bank eine Teilnehmererklärung (TVE) abschließen
Prozess für das Unternehmen (DiFin-Sender)
Prozess innerhalb der Softwareapplikation (DiFin-Sender)