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Im gesamten Bearbeitungskomplex, der durch das E-Government der Finanzbehörden eingeleitet worden ist, dürfte die E-Bilanz wohl der aufwendigste Teil sein, den Unternehmen und Steuerberater jährlich durchführen müssen. Ständige Erweiterungen der Taxonomien von der Version 5.2 bis heute zur aktuellsten Version sowie unterschiedliche Taxonomien für diverse Branchen machen die Bearbeitung hier nicht leichter. Dazu kommt, dass die Zuordnung der Konten aus dem Jahresabschluss nicht der Zuordnung der Taxonomie entspricht.
Die Digitalisierung und schnelle Abgabe der E-Bilanz im Rechnungswesen für Unternehmen in Echtzeit.
Muss ein Unternehmen eine E-Bilanz beim Finanzamt abgeben?
Die Abgabe zur digitalen E-Bilanz besteht bereits seit Jahren für alle Unternehmen, die ihr Jahresergebnis nach § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 oder § 5a EStG ermitteln. Zur Abgabe kommen eine Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) die auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermittelt werden. Weitere Bestandteile zur E-Bilanz hängen von der Größe des Unternehmens ab.
Ein zweiter Schritt ist die sehr aufwendige Bearbeitung der Stammdaten. Über die GCD werden hier nicht nur die Adresse, Steuernummer oder UStID angefordert, sondern eine Vielzahl weiterer Stammdaten, die sich bei bestimmten Unternehmensformen bis hin zu den Details der Gesellschafterstammdaten durchziehen. Hier darf der Bediener auf keinen Fall den Überblick verlieren und muss von der Software komplett unterstützt werden: sowohl bei der Anlage, als auch bei der Pflege und später bei der Prüfung durch ELSTER.
Mit der kompletten Durchgängigkeit des hmd.abschluss an dieser Stelle unterstützen wir den Bediener in den Stammdaten, im Jahresabschluss und in der E-Bilanz. Alle drei Punkte sind in einer Oberfläche verbunden und können per Mausklick sofort in die Ansicht gestellt werden. Intelligente Zusatzfeatures, wie das hmd.steuercontrol unterstützen den Bediener an allen relevanten Stellen im Programm.
Schnell erledigt sind die Jahresabschlüsse, bei denen sich alle an den korrekten Kontenplan gehalten haben, also nur Standardkonten angesprochen wurden und keine Zusatzkonten, die nicht dem Archiv entsprechen, angelegt worden sind.
Was aber, wenn doch? Im Rahmen der laufenden Finanzbuchhaltung fällt das nicht sonderlich auf. Vielleicht muss man das Konto der BWA zuordnen, mehr aber auch nicht. Erst im Jahresabschluss bzw. bei der Erstellung der E-Bilanz treten die Nacharbeiten auf. Alle Extrakonten müssen dann der Taxonomie manuell zugeordnet werden. Im hmd.abschluss können Sie per Drag & Drop die Konten schnell und einfach zuordnen.
E-Bilanzen für Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften gehören im Verbund von hmd.abschluss zu den größten Vorteilen. Viele Rechtsformen müssen ab der Veranlagung 2015 mehr Daten übermitteln, als es bis dato notwendig gewesen ist. Nehmen wir nur einmal die Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften hier heraus. Hier sind jetzt umfangreiche Stammdatenerfassungen, z.B. Gesellschafterstammdaten, erforderlich. Das muss einfach, schnell und übersichtlich von der Hand gehen.
Sie haben Gesellschaften und Fonds mit vielen Gesellschaftern, bzw. vielen wechselnden Gesellschaftern? Es ist einem Mitarbeiter nicht zuzumuten, die vielen Stammdaten jedes Jahr vom Papier oder aus Excel Tabellen manuell einzugeben? Importieren Sie diese Daten doch einfach. Im hmd.abschluss kein Problem. Wenn dann noch die Gesellschafteranteile für die Gewinnausschüttung dabei sind, kann auch die Ergebnisverteilung und die Feststellungserklärung im Nachgang einfach erledigt werden.
In diesem Zusammenhang können Sonder- und Ergänzungsbilanzen komplett in einem Rutsch übermittelt und verarbeitet werden. Die Gesamthand wird einfach mit den verschiedenen Firmen verbunden und entsprechend als Gesamthandsbilanz inkl. Plausibilitätsprüfung an ELSTER übergeben. Ein Zeitvorteil, den es nicht überall gibt. Oder können Sie für 30 Gesellschaften innerhalb von drei Stunden eine fertige Gesamthands-E-Bilanz erstellen?
Im komplexen Umfeld der E-Bilanz werden Probleme wie doppelte Kontenzuordnungen, Auffangpositionen, Elstermeldungen in der Plausibilitätsprüfung usw. sehr schnell unterschätzt. Auf einmal wird der zeitliche Aufwand, der für die E-Bilanz kalkuliert war, überschritten. Innerhalb des hmd.abschluss kann hier auf das Tool hmd.mandantencheck zurückgegriffen werden. In dieser Auswertung stehen dem Bediener permanent alle Informationen zur Verfügung. Auch Hinweise auf Geringverdiener, Auffangpositionen usw.
Ist dann der gesamte Weg zur Erstellung der E-Bilanz beschritten, fehlt nur noch die Plausibilität und die Protokollierung. Für die Plausibilitätsprüfung haben wir uns einen speziellen Hilfsservice einfallen lassen, der dem Benutzer erlaubt, direkt aus der Hinweismeldung an die entsprechenden Bilanz- oder Stammdatenposition zu springen. Hinspringen, ändern, fertig.
Auch die Protokollierung wurde erweitert. Das sehr dürftige ELSTER Protokoll der E-Bilanz haben wir stark ausgeweitet. Das gibt
Sicherheit und Übersicht. Nicht zu vergessen ist an dieser Stelle, dass wir den gesamten Vorgang komplett an die digitale Akte übergeben, also in unser hmd.steuercontrol. Für ganz Eilige kann der gesamte Vorgang an unser Freizeichnungsportal über das hmd.netarchiv abgewickelt werden.
Mit der hmd.ebilanz können
Vorteile mit hmd.ebilanz