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Für die Erstellung und Abgabe der E-Bilanz und des Jahresabschlusses, die in aller Regel aus den Zahlen und Ergebnissen der Finanzbuchhaltung ermittelt werden, ist die Kapitalkontenentwicklung von Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften ein weiterer Baustein, der von den Finanzbehörden gefordert wird. Das auf den Weg gebrachte E-Government der Bundesfinanzbehörden weitet sich Jahr für Jahr aus, der Aufwand und die Zusatzinformationen der E-Bilanz belastet die Ersteller. Die schnelle und sichere Abarbeitung ist das Ziel.
So wie die Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen, ist auch die Kapitalkontenentwicklung auf die korrekten Stammdaten der Gesellschafter des Unternehmens angewiesen. Dabei spielt die Gesellschaftsform, ob Personen oder Verwaltungs GmbH, keine Rolle. Entscheidend ist, dass dem Gesellschafter alle Daten und Informationen zur Verfügung stehen. Festkapital, Kommanditkapital, Variables Kapital, Gewinn- und Verlustkonten, Gesellschafterdarlehen, Forderungen, Verrechnungskonten u.v.m. Natürlich streng aufgeteilt nach Eigenkapital und Fremdkapital.
Wer muss eine Kapitalkontenentwicklung erstellen?
Im Rahmen der digitalen Abgabe der E-Bilanz ist der Steuerberater oder das Unternehmen verpflichtet, eine Aufstellung mitzuliefern, in der aufgezeigt wird, welcher Kapitalanteil auf welchen Gesellschafter entfällt. Die Darstellung der Kapitalkontenentwicklung und deren Inhalt regelt u. a. § 15a EStG. Die Aufstellung ist mit dem Bilanzstichtag abzugleichen.
Dem Mitarbeiter im Unternehmen stehen für die Erstellung der Kapitalkontenentwicklung zwei Wege offen. Die Vollautomatik, wenn alle Gesellschafter und die jeweiligen Konten verknüpft sind und die zum Teil manuelle Erstellung der KKE, wenn nicht alle Positionen der Kapitalkontenentwicklung mit den Konten verknüpft sind. Beides hat Vorteile und Nachteile. Aber manchmal macht es keinen Sinn, alle Konten mit allen Werten zu verknüpfen. Der Aufwand ist viel zu hoch. Tragen Sie einfach die Werte in die KKE manuell ein.
Im Gesamtkontext der E-Bilanz für Personengesellschaften ist die Kapitalkontenentwicklung ein wichtiger Bestandteil. In den Stammdaten der E-Bilanz können Sie die KKE direkt mit anwählen und über ELSTER versenden. Natürlich wird über die Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft die Prüfung der Sonder- und Ergänzungsbilanzen, vor dem Versand an ELSTER, komplett durchgeführt. Hier sparen Sie Dank des hmd.abschluss wirklich Zeit.
Und wieder ein Baustein im hmd.abschluss, der Sie ein ganzes Stück schneller im gesamten Jahresabschluss macht.
Mit der hmd.kapitalkontenentwicklung können
Vorteile mit hmd.kapitalkontenentwicklung
Unsere Digitalisierung des Rechnungswesen für den Mittelstand bzw. KMU-Unternehmen kann überall integriert werden.