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Die Erstellung der Sonder- und Ergänzungsbilanzen ist ein Teil des Jahresabschlusses, dem sicher sehr umfangreiche Vorarbeiten im Bereich der Stammdaten und der Gesellschafterverwaltung vorausgehen. Sind diese Arbeiten aber korrekt durchgeführt worden, ist der Vorteil später beim Erstellen der Sonder- und Ergänzungsbilanzen spürbar. Ob zwei Gesellschafter oder mehr: Sie behalten immer die Übersicht, von der Neuanlage eines Gesellschafters bis zur Abgabe der E-Bilanzen.
Mit der Zuordnung einer Unterfirmennummer für jede Sonder- und Ergänzungsbilanz legen Sie den Grundstein. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie den gesamten Überblick aus der Gesamthandsgesellschaft über alle Gesellschafter. Aus dem steuerlichen Bereich der Gesamthand rufen Sie die Sonder- bzw. Ergänzungsbilanzen auf Wunsch einzeln auf.
Unsere Digitalisierung des Rechnungswesen für den Mittelstand bzw. KMU-Unternehmen kann überall integriert werden.
Ein weiterer unschätzbarer Vorteil ist die Umbuchungsmaske, in der Sie die Sonder- und Ergänzungsbilanzen aller Gesellschafter direkt per Mausklick öffnen und buchen können. Kein lästiger Firmenwechsel, der zeitraubend und völlig überflüssig in einer modernen Software ist. Hieraus haben Sie vollen Zugriff auf die Anlagenbuchhaltung, die Finanzbuchhaltung usw. Auch die Auswertungen und Reports stehen in vollem Umfang zur Verfügung.
Wer muss eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz erstellen?
Im Rahmen der digitalen Abgabe der E-Bilanz z.B. für Personengesellschafter ist das Unternehmen verpflichtet, ggf. eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz zu erstellen. Im Rahmen einer Gesamthandsbilanz für Personengesellschaften müssen ggf. auch Sonderbilanzen oder Ergänzungsbilanzen zum Bilanzstichtag aufgestellt werden.
Die Erstellung von Sonder- und/oder Ergänzungsbilanzen in der E-Bilanz im Jahresabschlusses und im gesamten Rechnungswesen ist das Ziel. Alle digitalen Aufgaben zur Erstellung einer Sonder- bzw. Ergänzungsbilanz in der E-Bilanz sollen übersichtlich und in Echtzeit im gesamten Rechnungswesen sichtbar sein. Die Erstellung und Abgabe von Sonder- Ergänzungsbilanzen in Echtzeit im Rechnungswesen mit der kompletten Digitalisierung ist Ihr Schritt in die richtige Richtung.
So haben Sie bei der Erstellung der Gesamthandsbilanz zum einen die Übersicht über alle Sonder- und Ergänzungsbilanzen und zum anderen können diese sogar ohne einen weiteren Programmaufruf bearbeitet werden.
Eine Aufteilung der Fenster nach Belieben über mehrere Bildschirme lässt nie den Eindruck zu, den Überblick zu verlieren.
Um Ihnen die Arbeit noch einfacher zu gestalten, ermöglichen wir Ihnen, die E-Bilanz der Gesamthandsbilanz zusammen mit den Sonder- und Ergänzungsbilanzen in einem Arbeitsgang zu übermitteln. Auf Wunsch kann die Plausibilitätsprüfung der Gesamthand sowie für die Sonder- und Ergänzungsbilanzen in einem Lauf durchgeführt werden. Tritt in der Plausiprüfung ein Problem auf, kann gezielt jede einzelne Sonder- bzw. Ergänzungsbilanz der Gesellschafter sowie die Gesamthandsbilanz korrigiert und erneut einzeln einer Prüfung durch ELSTER unterzogen werden.
Ist dieser Schritt insgesamt positiv verlaufen, kann das Unternehmen per ELSTER in einem Klick übergeben werden. Alle Protokolle, sowie die ELSTER Abgabe- und Sonderprotokolle werden pro Firma gespeichert. Damit ist sichergestellt, dass z. B. bei Personengesellschaften mit vielen Gesellschaftern im Nachhinein immer noch alles per Protokoll kontrolliert werden kann.
Mit der hmd.sonder- & ergänzungsbilanz können
Vorteile der hmd.sonder- & ergänzungsbilanz