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Für die Erstellung des Jahresabschlusses und die Abgabe der E-Bilanz, die in aller Regel aus den Zahlen und Ergebnissen des erstellten Jahresabschlusses ermittelt werden, ist die steuerliche Gewinnermittlung ein weiterer Baustein, der von den Finanzbehörden gefordert wird. Die E-Bilanz, am Anfang noch belächelt und von vielen einfach boykottiert, entwickelt sich zur immer größeren Lösung zum Sammeln von elektronischen Daten im E-Government der Bundesfinanzbehörde.
Auf das Unternehmen, den Steuerberater oder die Steuerkanzlei wird immer mehr Einfluss zur Abgabe von Detaildaten genommen. Darum muss im Rahmen der Erstellung der E-Bilanz und seiner Zusatzoptionen darauf geachtet werden, dass diese Arbeiten sicher und schnell von der Hand gehen. Der Aufwand dafür muss sich in Grenzen halten und höchstmöglich automatisiert vonstattengehen.
Die steuerliche Gewinnermittlung in der E-Bilanz im Jahresabschlusses und im gesamten Rechnungswesen ist das Ziel. Alle digitalen Prozesse zur Erstellung in der E-Bilanz für die steuerliche Gewinnermittlung müssen übersichtlich und in Echtzeit im gesamten Rechnungswesen sichtbar sein. Die steuerliche Gewinnermittlung in Echtzeit im Rechnungswesen mit der kompletten Digitalisierung ist Ihr Schritt in die richtige Richtung.
Wer muss eine steuerliche Gewinnermittlung erstellen?
Im Rahmen der digitalen Abgabe der E-Bilanz für z.B. Personengesellschafter ist das Unternehmen verpflichtet, eine steuerliche Gewinnermittlung zu erstellen. Im Rahmen einer Gesamthandsbilanz wird in der steuerliche Gewinnermittlung dargestellt, welches Ergebnis für jede Gesellschaft oder Gesellschafter erzielt worden ist. Gegebenenfalls sind auch eine Sonderbilanz oder eine Ergänzungsbilanz zum Bilanzstichtag abzugeben. Die Aufstellung ist mit dem Bilanzstichtag abzugleichen.
Die schnelle Anzeige der steuerlichen Gewinnermittlung mit allen Werten, angefangen vom Gewinn und Verlust, den Abrechnungen, den Zurechnungen, steuerlichen Korrekturen aus Beteiligungen von Personengesellschaften oder aus Organschaftsverhältnissen, bis hin zum Wechsel der Gewinnermittlungsart steht die gesamte Auswertung am Bildschirm zur Verfügung.
Im Bedarfsfall können alle Werte manuell korrigiert und mit einem Kennzeichen versehen werden, dass die Korrektur darstellt. Der Überblick und die Übersicht müssen gewahrt werden, sonst ist keine Einsparung möglich. Per Tastendruck können alle manuellen Anpassungen wieder mit den Kontenwerten abgeglichen und zurückgesetzt werden. Einfach und sicher.
Erstellen Sie einen Bilanzbericht für das Unternehmen, steht über die hmd-software die steuerliche Gewinnermittlung ebenfalls direkt im Bericht des Jahresabschlusses zur Verfügung. Mit der vollen Integrität der Anwendung hmd.abschluss in allen Bereichen, ist es möglich, dem Mitarbeiter genügend Freiraum zu schaffen, um sich der Beratung des Kunden anzunehmen.
Sicher eine neue Erfahrung, aber wer etwas ändern möchte, muss zuerst bei sich anfangen.
Unsere Digitalisierung des Rechnungswesen für den Mittelstand bzw. KMU-Unternehmen kann überall integriert werden.
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